Endlich wieder G9

Endlich wieder G9 – Die notwendige Korrektur vergangener Fehler der Bildungspolitik in NRW

Am 21. September 2016 haben wir im Blog unserer Nachhilfeschule bereits über die Probleme mit dem von Frau Löhrmann ach so hoch gelobten G8 geschrieben. Weder die Lehrpläne noch die Schulbücher waren darauf abgestimmt.
Die Gefahr, dass Abiturienten durch die Schulzeitverkürzung schlechter ausgebildeten werden, sah Frau Lehrmann damals nicht. Denn der Unterricht wurde einfach auf die Nachmittagesunden ausgedehnt. Dies führte zu einer enormen Belastung der Schüler, da für das Nacharbeiten und Lernen zu Hause immer weniger Zeit bestand.

Jetzt gibt es eine Kehrtwende und nicht wenige Politiker der neuen Regierung sprechen von Fehlern in diesem Zusammenhang, die nun notwendigerweise korrigiert werden.

Die Landesregierung von NRW kommt damit dem Wunsch vieler Eltern, Schüler und auch Lehrer nach. Am Dienstag den 14.11.2017 sorgte die neue Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) bei vielen Fragen für Klarheit. Sie stellte dem Kabinett die Eckpunkte des neuen Schulkonzeptes vor.

Für welche Jahrgänge gilt das G9?

Die Umstellung umfasst die Klassen 5 und 6 des Schuljahres 2019/20. Damit sind alle Kinder betroffen, die aktuell in der 3. bzw. 4. Jahrgangsstufe der Grundschule sind. Die Viertklässler im Schuljahr 2018/2019 werden zunächst nach dem Lehrplan von G8 unterrichtet, bevor sie ein Jahr später als erster Jahrgang zu G9 wechseln.

Bleibt G8 weiter möglich?

Ja, Gymnasien können sich für den Verbleib bei G8 entschliessen. Die Voraussetzung dafür ist jedoch der Beschluss der Schulkonferenz mit 2/3 Mehrheit der Stimmen. Diese besteht zu gleichen Teilen aus Lehrern, Schülern und Eltern.

Haben die Schulträger ein Vetorecht?

Ja. Sie können einem Gymnasium, das G8 beibehalten will, dies untersagen. Es muss dafür jedoch zwingende Gründe geben. Das Gesetzt schreibt eine Bedürfnisprüfung vor. Wenn zum Beispiel die Entscheidung für G8 den Bestand einer Schule gefährden würde – weil die Schüler
wegbleiben – kann die Kommune einschreiten.

Haben Schüler und Eltern ein Mitspracherecht?

Ja, denn sie sind ein Teil der Schulkonferenz. Diese besteht zu gleichen Teilen aus Schülern, Eltern und Lehrern – Drittelparität.

Bis wann müssen sich die Gymnasten entscheiden?

Die Entscheidung muss bis spätestens zum 31. Januar 2019 gefallen sein. Man kann aber davon ausgehen, dass die meisten Schulen im Herbst Klarheit schaffen werden.

Was ist dann mit den heutigen Viertklässlern?

Dies ist ein Problem im Gesetz. Wenn die Eltern der aktuellen Viertklässler ihre Kinder an einem Gymnasium anmelden, können sie nicht sicher sein, ob sich diese Schule für G8 oder G9 entscheiden wird. Schulministerin hat daher vor, ein Stimmungsbild aller Schulen zu erfragen. So
sollen Eltern dann zumindest eine Vorstellung davon bekommen, welche Schulen zu G8 oder G9 tendieren.

Können Schulen die Entscheidung rückgängig machen?

Ja, durch den Schulträger, wie bei jedem Schulformwechsel, auf Grundlage einer Bedürfnisprüfung ist dies auch nach dem Schuljahr 2019/20 noch möglich.

Wie werden die Änderungen rechtlich Gestützt?

Die Entscheidung wird gesetzlich in § 16 SchulG verankert.

Ändern sich die Lehrpläne?

Das ist noch nicht geklärt. Die Lehrplankommission soll Anfang April 2018 mit der Arbeit dazu beginnen.

Wieviele Wochenstunden sind vorgesehen?

In den sechs Jahren der Sekundarstufe I sollen 188 Stunden unterrichtet werden. Dies sind 31 Wochenstunden pro Schuljahr. Acht Stunden davon sind nicht verbindlich und können z. B. Für Förderunterricht genutzt werden.

Findet der Unterricht dann auch wieder nachmittags statt?

Grundsätzlich ist ein Halbtagsunterricht bis zum Mittag möglich. Nach 6 Stunden wäre dann Schluss. Die Schulen können jedoch selbst entscheiden, wie sie den Unterricht verteilen. Bei G8 ist ein Nachmittagsunterricht unumgänglich.

In welchem Schuljahr kommt die zweite Fremdsprache?

Das ist noch nicht geklärt. Derzeit kommt sie in der 6. Klasse hinzu. Experten bevorzugen jedoch, wie früher, die zweite Fremdsprache in der 7. Klasse einzuführen.

Sind neue Lehrer nötig?

Nach der endgültigen Umstellung werden laut Frau Gebauer 2300 zusätzliche Lehrer benötigt.

Wer trägt die Kosten?

Diese Kosten müssen die Kommunen tragen. Die Landesregierung will jedoch für einen finanziellen Ausgleich sorgen. Über die Höhe der Kosten will sich Frau Gebauer noch nicht äußern.

Dieser Wechsel vom G8 zum G9 war längst überfällig. Leider blockierte Frau Löhrmann lange Zeit die Rückbesinnung, da sie das G8 in den Himmel lobte und nur schlecht einen Rückzieher machen konnte. Und dies alles zu Lasten der Schüler, Lehrer aber auch der Eltern, was wir
tagtäglich in unserer Nachhilfeschule erleben.

Thomas Schneider


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